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Erhebliche Nachweispflichten des Spenders bei Auslandsspenden

Spenden in das EU-/EWR-Ausland sind in Deutschland steuerlich nur abzugsfähig, wenn der Spender die Einhaltung des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts durch den Zuwendungsempfänger und die zweckentsprechende Verwendung der Spende nachweist.

BFH, Urteil vom 21.01.2015 - X R 7/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de