Aktuelle Rechtsentwicklung
Erhebliche Nachweispflichten des Spenders bei Auslandsspenden
Spenden in das EU-/EWR-Ausland sind in Deutschland steuerlich nur abzugsfähig, wenn der Spender die Einhaltung des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts durch den Zuwendungsempfänger und die zweckentsprechende Verwendung der Spende nachweist.
BFH, Urteil vom 21.01.2015 - X R 7/13
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de