Aktuelle Rechtsentwicklung
In der Regel keine persönliche "Ausstellerhaftung"
Wer fehlerhafte Zuwendungsbestätigungen ausstellt, haftet persönlich in der Regel nur im Falle der Mitwirkung an einer Steuerstraftat.
FG Niedersachsen, Urteil v. 15.01.2015 - 14 K 85/13
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de