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In der Regel keine persönliche "Ausstellerhaftung"

Wer fehlerhafte Zuwendungsbestätigungen ausstellt, haftet persönlich in der Regel nur im Falle der Mitwirkung an einer Steuerstraftat.

FG Niedersachsen, Urteil v. 15.01.2015 - 14 K 85/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de