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Vorteilsausgleichende 'Spenden' sind nicht abzugsfähig

Der nachträgliche Ausgleich bereits erhaltener Vorteile durch eine 'Spende' ist auch dann keine steuerlich abzugsfähige Spende, wenn sie ohne Rechtspflicht geleistet wird.

BFH, Urteil vom 09.12.2014 - X R 4/11


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de