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Missbrauch bei Spenden-Kapitalanlagenmodellen

Kapitalanlagenmodelle, bei denen zunächst der Spendenabzug in Anspruch genommen wird, um das Kapital anschließend als Darlehen zurück zu erhalten, können einen Missbrauchstatbestand begründen.

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2013 - 9 K 9151/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de