Aktuelle Rechtsentwicklung
Erhöhter Abzugsbetrag nur für Vermögensstockspenden
Der erhöhte Spendenabzugsbetrag von 1 Mio. EUR bei Stiftungen gilt nicht für zum Verbrauch bestimmten Spenden.
§ 10b Abs. 1a EStG i.d.F. vom 01. März 2013
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de