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Erhöhter Abzugsbetrag nur für Vermögensstockspenden

Der erhöhte Spendenabzugsbetrag von 1 Mio. EUR bei Stiftungen gilt nicht für zum Verbrauch bestimmten Spenden.

§ 10b Abs. 1a EStG i.d.F. vom 01. März 2013


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de