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Garantiehaftung für Spendenfehlverwendung entfällt

Die persönliche Steuerhaftung für fehlverwendete Spenden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit reduziert.

§ 10b Abs. 4 EStG i.d.F. vom 01. März 2013


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de