Aktuelle Rechtsentwicklung
Garantiehaftung für Spendenfehlverwendung entfällt
Die persönliche Steuerhaftung für fehlverwendete Spenden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit reduziert.
§ 10b Abs. 4 EStG i.d.F. vom 01. März 2013
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de