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Sachspenden an die sog. 'Tafeln' umsatzsteuerfrei

Aus Billigkeitsgründen müssen Lebensmittelspenden, die zu mildtätigen Zwecken kurz vor Ablauf der Verkaufsfähigkeit erfolgen, nicht umsatzbesteuert werden.

LSF Sachsen, Verfügung vom 18. September 2012, S - 7109-10/2-213


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de