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Strenge Formerfordernisse bei Sachspenden

In die Zuwendungsbestätigung über Sachspenden sind genauer Angaben zu dem zugewendeten Gegenstand aufzunehmen (z.B. Alter, Zustand, Kaufpreis, Bewertungsgrundlagen).

BMF-Schreiben vom 30. August 2012 - IV C 4 - S 2223/07/0018:005


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de