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Spendenzahlungen erst nach staatlicher Genehmigung

Eine rechtsfähige Stiftung kann keine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) über eine vor der staatlichen Anerkennung zugegangene Spende ausstellen.

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. Juni 2009 - 1 K 156/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de