Aktuelle Rechtsentwicklung
Spenden in das EU-Ausland grundsätzlich abzugsfähig
Spenden an im EU-Ausland ansässige Organisationen, die dem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht vergleichbare Anforderungen erfüllen, sind nach Maßgabe weiterer Voraussetzungen abzugsfähig.
EuGH, Urteil vom 27. Januar 2009 - C 318/07 und BFH, Urteil vom 27. Mai 2009 - X R 46/05 nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 AO
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de