Aktuelle Rechtsentwicklung
Keine Vererbung unverbrauchter Großspendenvorträge
Die Möglichkeit, den Abzug von Großspenden teilweise auf künftige Jahre zu verlagern, hat nur der Spender, nicht sein Erbe.
BFH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - X R 44/05
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de