Aktuelle Rechtsentwicklung
Kein Spendenabzug für Siegerprämie aus Fernsehquiz
Wenn der siegreiche Teilnehmer einer Fernsehshow nur das Recht erhält, den begünstigten Empfänger der Siegerprämie zu benennen, kann er diese nicht als Spende absetzen, da er wirtschaftlich nicht belastet ist.
FG Hamburg, Urteil vom 14. November 2007 - 3 K 250/06
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de