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Keine Spende bei verdecktem Entgelt

Eine Zahlung ist umsatzsteuerpflichtiges Entgelt, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt ersichtlich ist. Dagegen fehlt ein solcher unmittelbarer Zusammenhang und es handelt sich um eine Spende, wenn ein wesentlicher Teil der Leistungsbezieher die Leistung nicht mit eine Spende 'bezahlt'.

FG Hessen, Urteil vom 12. September 2005 - 6 K 3097/00


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de