Aktuelle Rechtsentwicklung
Spendenabzugshöchstbetrag steht jedem Ehegatten eigenständig zu
Den zusätzliche Spendenabzugshöchstbetrag von 20.450 EUR für Zuwendungen an Stiftungen (§ 10b Abs. 1 Satz 3 EStG) kann jeder Ehegatte eigenständig in voller Höhe geltend machen, auch wenn er hierzu auf Mittel des mit ihm zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehepartners zurückgegriffen hat.
Hinweis: Der Abzugshöchstbetrag wird aber nicht dahingehend verdoppelt, dass ein Ehepartner allein den doppelten Spendenabzugshöchstbetrag ausschöpfen kann.
BFH, Urteil vom 03. August 2005 XI R 76/03
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de