Aktuelle Rechtsentwicklung
Spendenquittung/Zuwendungsbestätigung ist Abzugsvoraussetzung
Wenn die Zahlung von Spenden nicht plausibel belegt ist, wie häufig bei Haus- und Straßensammlungen, sind selbst Kleinstspenden bei der Steuerveranlagung des Spenders nicht zu berücksichtigen.
Finanzgericht München, Urteil vom 20. November 2002 - 1 K 127/02
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de