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Finanzamt an großzügigere Vorjahresbeurteilung nicht gebunden

Nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung führt eine vergleichs¬weise großzügigere Handhabung in früheren Veranlagungszeiträumen zu keiner Bindung bei künftigen Steuerveranlagungen.

BFH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - III B 143/05


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de