Aktuelle Rechtsentwicklung
Finanzamt an großzügigere Vorjahresbeurteilung nicht gebunden
Nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung führt eine vergleichs¬weise großzügigere Handhabung in früheren Veranlagungszeiträumen zu keiner Bindung bei künftigen Steuerveranlagungen.
BFH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - III B 143/05
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de