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Nachweisprobleme beim Online-/Homebanking

Mit einem Papierausdruck der vom Kreditinstitut auf den PC übermittelten elektronischen Kontoauszüge werden die steuerlichen Nachweispflichten nicht erfüllt. Vielmehr muss der Kontoauszug unveränderbar auf einem maschinell auswertbaren Datenträger archiviert werden.

OFD München, Verfügung vom 06. August 2004 - S 0317 - 34 St 324, so schon OFD Düsseldorf vom 20. Februar 2003 - S 0137 8 St 421


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de