Aktuelle Rechtsentwicklung
Finanzverwaltung erhält unbeschränkten Daten-Zugriff
Die (steuerbegünstigten) Unternehmen sollen der Finanzverwaltung ab dem 1. Januar 2002 auf Anforderung
- unverzüglich
- sämtliche eventuell steuerlich relevante Daten (auch in E-Mail-Systemen)
- auf maschinell auswertbaren Datenträgern
- in der Regel rückwirkend während der allgemeinen Aufbewahrungsfristen
unbeschränkt zugänglich machen. Alle mit den Auswertungsmöglichkeiten, der Einweisung von Mitarbeitern der Finanzverwaltung in das System, der Datenaufbewahrung und -lesbarmachung verbundenen Kosten soll das Unternehmen tragen.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 16.07.2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01, dazu kritisch Kromer, DStR 2001, 1017
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de