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Umfassende Prüfung für Bescheid nach § 60a AO

Bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass eines Feststellungsbescheides nach § 60a AO zur Erfüllung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit ist das Finanzamt in seiner Prüfungstiefe nicht beschränkt, sondern hat ein umfassendes Prüfungsrecht zur geplanten oder bereits ausgeübten Geschäftstätigkeit.

FG Berlin-Brandenburg, v. 14.11.2023 - 8 K 8012/23 (rkr.).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de