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Stiftungssatzung ist vollumfänglich auch für Stifter bindend

Die Stiftung ist dagegen geschützt, dass der Stifter nach der Gründung seiner Stiftung eigenmächtig von Regelungen der Stiftungssatzung abweicht, z.B. die Vorstandsnachfolge unter Verstoß gegen Satzungsregelungen festlegt.

OLG Köln, Urteil v. 02.03.2018 - 1 U 50/17


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de