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Vorstandsmitglieder können sich bei Abstimmungen vertreten lassen

Soweit die Stiftungssatzung keine abweichende Regelung enthält, kann sich ein Vorstandsmitglied bei der Abstimmung im Vorstand durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten lassen.

OVG Schleswig, Urteil v. 07.12.2017 - 3 LB 3/17


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de