Aktuelle Rechtsentwicklung
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei unselbständiger steuerpflichtiger Stiftung
Eine nicht gemeinnützige rechtsfähige Stiftung unterliegt der Ersatzerbschaftsteuer; eine unselbständige Stiftung unterliegt dieser Besteuerung nicht.
BFH, Urteil v. 25.01.2017 - II R 26/16
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de