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Keine Ersatzerbschaftsteuer bei unselbständiger steuerpflichtiger Stiftung

Eine nicht gemeinnützige rechtsfähige Stiftung unterliegt der Ersatzerbschaftsteuer; eine unselbständige Stiftung unterliegt dieser Besteuerung nicht.

BFH, Urteil v. 25.01.2017 - II R 26/16


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de