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Schadensersatzanspruch nach rechtswidriger Ablehnung eines Stipendiums

Abgelehnte Stipendienbewerber haben einen Anspruch auf Nennung der Ablehnungsgründe und bei rechtswidriger Ablehnung auf Schadensersatz.

BGH, Urteil v. 15.12.2016 - i ZR 63/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de