Aktuelle Rechtsentwicklung
In der Regel sind Treuhandstiftungen jederzeit kündbar
Im Gegensatz zu einer Schenkung unter Auflage unterliegt eine Treuhandstiftung in der Regel der AGB-Kontrolle und ist daher jederzeit kündbar.
OVG Münster, Urteil v. 31.05.2016 - 16 A 172/13
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de