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Bank haftet auf Schadensersatz für stiftungsrechtswidrige Anlageberatung

Banken dürfen Stiftungen zu keinen Anlagenprodukten mit einem für Laien nicht ohne weiteres erkennbarem erheblichem Verlustrisiko raten.

OLG Frankfurt/M. Urteil v. 28.01.2015 - 1U 32/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de