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Stifter gegenüber Stiftungstreuhänder nur gemeinsam weisungsbefugt

Mehrere Stifter können dem Treuhänder ihrer unselbständigen Stiftung nur gemeinsam Weisungen erteilen, falls der Treuhandvertrag dazu keine ausdrücklichen Regelungen enthält.

BGH, Urteil v. 22.01.2015 - III ZR 434/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de