Aktuelle Rechtsentwicklung
Stiftungsreform endgültig verabschiedet
Die Reform zur Vereinheitlichung und Modernisierung des Stiftungsrechts tritt am 01.07.2023 in Kraft. Wichtigste Neuerungen sind: mehr Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche Geltung, erleichterte Zu- und Zusammenlegung, Möglichkeit der Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung, Vereinfachung von Satzungsänderungen, Einführung eines Stiftungsregisters und Einführung von Rechtsformzusätzen ("e.S." und "e.VS.").
BT-Drs. 19326, 30715.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de