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Treuhandstiftung nicht rechtsfähig

Die unselbständige Stiftung ist kein eigenständiger Rechtsträger; nur der Treuhänder kann für sie handeln.

BVerwG, Urteil vom 09.04.2014 - 8 C 23.12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de