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Kleine unselbständige Stiftungen gemeinnützig möglich

Da ein Mindestkapital für unselbständige Stiftungen nicht vorgeschrieben ist, können auch Stiftungen mit einem sehr geringen Stiftungskapital, Spendensammelstiftungen und so genannte Anhangstiftungen als gemeinnützig anerkannt werden.

OFD Magdeburg, Verfügung vom 03. März 2014 - S 1900-22-St 217


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de