Aktuelle Rechtsentwicklung
Stiftung kann Mittel bei Zweckverfehlung zurückfordern
Eine Stiftung kann ihre Förderzusage bei erheblichen Abweichungen vom bewilligten Exposé widerrufen, wenn die Zuwendungsbedingungen dies vorsehen.
KG Berlin, Urteil vom 03. Dezember 2012 - 8 U 116/12
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de