Aktuelle Rechtsentwicklung

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Gemeinnützigkeitsanforderungen an Treuhandstiftung

Die eigenständige gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung einer unselbständigen Stiftung ist möglich, wenn sie entweder andere Zwecke als ihr Treuhänder verfolgt oder wenn sie über eigene, unabhängige Gremien verfügt.

OFD Frankfurt a.M., Rdvfg. vom 30. August 2011 - S 0170 A- 41 - St 53


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de