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Kein Sonderausgabenabzug bei Erbeinsetzung

Entgegen einer weit verbreiteter Annahme und dem gesetzgeberischen Ziel einer Förderung von Stiftungsgründungen soll die Erbeinsetzung einer Stiftung nicht zum Sonderausgabenabzug beim Erblasser führen.

BFH, Urteil vom 16. Februar 2011 - X R 46/09


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de