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'Behindertentestament' nicht sittenwidrig

Die testamentarische Nachlassverteilung durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie einer - mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehenen - Dauertestamentsvollstreckung mit der Folge, dass dem behinderten Kind Vorteile aus dem Nachlassvermögen zufließen, auf die der Sozialhilfeträger jedoch nicht zugreifen kann, ist nicht sittenwidrig.

BGH, Urteil vom 19. Januar 2011 - IV ZR 7/10


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de