Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (41 - 45)

Kein staatlicher Rechtsschutz bei kirchlicher Aufsicht

Eine kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts unterliegt dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht. Gegen Maßnahmen der kirchlichen Stiftungsaufsicht ist in der Regel nur der Rechtsweg zu den kirchlichen, nicht dagegen zu den staatlichen Gerichten eröffnet.

OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 8 ME 276/10


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de