Aktuelle Rechtsentwicklung
Eingriffsbefugnisse der Stiftungsaufsicht begrenzt
Die Stiftungsaufsicht hat die Grundsätze der Subsidiarität staatlichen Eingriffs und der Verhältnismäßigkeit zu beachten und bei Beanstandung der Stiftungstätigkeit die mildeste der geeigneten Kontrollmaßnahmen zu wählen.
VG Sigmaringen, Urteil vom 26. Februar 2009 - 6 K 1701/08
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de