Aktuelle Rechtsentwicklung
Spender/Stifter können Pflichtteilsansprüche nicht umgehen
Steuerbegünstigte Organisationen haften, soweit durch Schenkungen oder Erbeinsetzungen die Pflichtteilsansprüche von Erben geschmälert wurden. Die Regresshaftung umfasst alle Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall.
BGH, Urteil vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 249/02 (Dresdner Frauenkirche)
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de