Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (46 - 50)

Spender/Stifter können Pflichtteilsansprüche nicht umgehen

Steuerbegünstigte Organisationen haften, soweit durch Schenkungen oder Erbeinsetzungen die Pflichtteilsansprüche von Erben geschmälert wurden. Die Regresshaftung umfasst alle Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall.

BGH, Urteil vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 249/02 (Dresdner Frauenkirche)


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de