Aktuelle Rechtsentwicklung
Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts verabschiedet
Mit behutsamen Änderungen der zivilrechtlichen Vorschriften (§ 80 bis § 88 BGB) wurden wesentliche stiftungsrechtliche Grundsätze bundesweit vereinheitlicht. Die behördlichen Genehmigung wird künftig durch die Anerkennung der Stiftung ersetzt; wesentliche inhaltliche Änderungen ergeben sich dadurch nicht.
Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 31. Mai 2002;
Neufassung der Vorschriften unter www.vonHolt.de unter dem Stichwort Stiftungsrecht
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de