Aktuelle Rechtsentwicklung
Stiftungsaufsicht kann Organfehlbesetzungen verhindern
Gegen eine satzungswidrige Vorstandsbesetzung kann die Stiftungsaufsicht im Wege sofort vollziehbarer Anordnungen vorgehen, um interessengeleitete, für die Stiftung nachteilige Vorstandsbeschlüsse zu vereiteln.
VG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 18.12.2020 - 6 B 48/20.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de