Aktuelle Rechtsentwicklung
Notargebührenrabatt ist als Bestechung strafbar
Die Vereinbarung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Gebührenvergünstigung für eine notarielle Beurkundung ist als Bestechung (§ 334 StGB) strafbar.
BGH, Urteil v. 22.03.2018 - 5 StR 566/17.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de