Aktuelle Rechtsentwicklung
Steuerhinterzeihung durch verspätete Abgabe von Voranmeldungen
Die wissentlich um Monate verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen kann als Steuerhinterziehung zu beurteilen sein.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28. Februar 2003 - V B 163/02
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de