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Zweckbetrieb Tiervermittlung zum ermäßigten Steuersatz

Da die Vermittlung herrenloser Tiere aus dem Ausland durch einen gemeinnützigen Tierschutzverein gegen eine Schutzgebühr nicht im Wettbewerb zum gewerblichen Tierhandel steht und somitals Zweckbetrieb einzustufen ist, kann die Schutz-gebühr selbst nach der restriktiven Auffassung des BFH zu dem ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 lit. a UStG besteuert werden.

BFH, Urteil v. 18.10.2023 - XI R 4/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de