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Ärztliche Leistungen auch ohne Vertrauensverhältnis befreit

Das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer ärztlichen Heilbehandlung.

BMF, Schr. v. 10.10.2023 - III C 3 - S 7170/20/10002 :001.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de