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Weitergeleitete Zuwendungen können steuerpflichtig sein

Wenn der Zuwendungsempfänger europäischer Fondsmittel die geförderten Leistungen durch Subunternehmer gegen Rechnung ausführen lassen, unterliegen diese - falls keine spezielle Umsatzsteuerbefreiung greift - der Umsatzsteuer.

EuGH, Urteil v. 04.07.2024 - C-87/23.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de