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Aufnahme von Begleitpersonen in der Klinik steuerpflichtig

Wenn eine Klinik ohne medizinische Notwendigkeit Begleitpersonen von Patienten unterbringt und verpflegt und die Tätigkeiten nicht unerlässlich sind, unterliegen die dafür vereinnahmten Entgelte der Umsatzsteuer. Das Gleiche soll für die Verpflegung des Personals gelten.

BMF, Schreiben v. 24.3.2023 - III C 3 - S 7171/19/10002 :001.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de