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Aus-/Fort-/Umschulungen anerkannter Einrichtungen befreit

Der BFH hat klargestellt, dass Schulungsmaßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf sowie jegliche Schulungsmaßnahme, die ganz allgemein dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicher Kenntnisse dient, unabhängig von der Dauer der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung umsatzsteuerbefreit sind. Immer muss die Schu-lungsmaßnahme aber dafür geeignet sein, die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten beruflich zu nutzen.

BFH, Urteil v. 17.11.2022 - V R 33/21.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de