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Keine Umsatzbesteuerung sozialer Wohnraumförderung

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gezahlte Zuschüsse des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterliegen nach Auffassung des Landesfinanzministeriums als so genannte "echte Zuschüsse" nicht der Umsatzbesteuerung.

FM Mecklenburg-Vorpommern, Erlass v. 13.10.2022, S 7200-00000-2021/004.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de