Aktuelle Rechtsentwicklung
Fachspezifische mitgliedschaftliche Tätigkeiten steuerfrei
Unmittelbar gemeinnützigen Satzungszwecken der Mitgliedsorganisationen dienende Spitzenverbandsleistungen sind umsatzsteuerfrei, soweit die Mitgliedsorganisationen sie für ideelle oder umsatzsteuerfreie Tätigkeiten einsetzen. Allgemeine Verwaltungsdienstleistungen (Buchführung, Stammdatenpflege, Fakturierung, Backoffice-Tätigkeiten, Personalwesen etc.) sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung von dieser Befreiung nicht erfasst werden; diese Einschränkung dürfte nicht für fachspezifische Dienstleistungen gelten.
BMF-Schreiben v. 18.07.2022 - III C 3 - S 7189/20/10001 :001.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de