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Einlagerung eingefrorener Eizellen steuerfrei

Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen (ohne Patientenkontakt) ist jedenfalls dann umsatzsteuerfrei, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Gesamtzusammenhangs mit einer Kryokonservierung erfolgt.

BFH, Beschluss v. 07.07.2022 - V R 10/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de