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Die Abnahme beruflicher Prüfungen kann steuerfrei sein

Die Abnahme berufsbezogener Prüfungen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, Volkshochschulen oder Einrichtungen, die gemeinnützige Zwecke oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, sind auch dann umsatzsteuerfrei, wenn die zugehörige Schulungsmaßnahme von einen anderen Anbieter durchgeführt wird.

BFH, Urteil v. 30.06.2022 - V R 32/21.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de