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Supervisionsleistungen können steuerfrei sein

Supervisionsleistungen einer als eigenständige Bildungseinrichtung tätigen Privatlehrerin im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung sind nach Art. 132 Abs. 1 lit. j MwStSystRL umsatzsteuerfrei.

BFH, Beschluss v. 22.06.2022 - XI R 32/21.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de